Frage 8 wurde nur Testpersonen gestellt, die in Frage 7 angegeben hatten, dass mindestens eine der Pflege- oder Betreuungshilfen im selben Haushalt wie die zu pflegende Person lebt. Zudem wurden die Antwortoptionen gemäß der Antwort zu Frage 7 angepasst. Die Tabelle zeigt darüber hinaus ausschließlich die Antworten der Testpersonen, die bei Frage 6 angegeben hatten, dass mindestens eine ihrer Bekannten (oder sie selbst) eine Pflege- bzw. Betreuungshilfe beschäftigen (n = 61).
Es gaben 41% der Testpersonen an, dass keine der Pflege- oder Betreuungshilfen bei der zu pflegenden Person im Haushalt wohnt und einen Migrationshintergrund hat, und 57%, dass dies auf mindestens eine Person zutrifft. Es gab keine signifikanten Unterschiede im Antwortverhalten zwischen den Versuchsbedingungen.
Zwei Testpersonen aus der Experimentalgruppe beantworteten die Frage nicht. Eine davon gab auf Nachfrage (F8_N2) an, dass sie die Antwort auf die Frage nicht wisse; die zweite Person gab an, dass sie die Frage ihres Erachtens nach ausgefüllt und dabei angegeben habe, dass keine der Personen einen Migrationshintergrund hat.
In einer offenen Probing-Frage wurde nach dem Verständnis des Begriffs „Migrationshintergrund“ gefragt. Hierauf gaben 50 Testpersonen eine substantielle Antwort.
Das Statistische Bundesamt definiert Migrationshintergrund so, dass die Person „selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren“ wurde.
Insgesamt bezogen sich 25 Testpersonen direkt auf die
Biographie der Pflege- bzw. Betreuungshilfe und erklärten, dass diese im Ausland geboren sei (n = 13) bzw. nicht aus Deutschland „kommt“ oder „stammt“ (n = 9) und nach Deutschland eingewandert sei (n = 6):
- „Personen, welche ursprünglich aus einem anderen Land gekommen sind.“ (TP 2989)
- „Personen, die nicht in Deutschland geboren sind.“ (TP 3528)
- „Eine Person, die nicht aus Deutschland kommt, oder nicht in Deutschland geboren wurde.“ (TP 5747)
Sechs Testpersonen bezogen sich zusätzlich auf die
Herkunft der Eltern der Pflege- bzw. Betreuungshilfe, die nicht in Deutschland geboren worden seien bzw. nicht aus Deutschland „stammen“ oder „kommen“:
- „Menschen, deren Eltern oder andere Vorfahren aus dem Ausland kommen.“ (TP 4275)
- „Jemand, dessen Eltern oder er selbst im Ausland geboren ist.“ (TP 260)
Darüber hinaus bezogen sich acht Testpersonen eher vage auf die ausländische oder nicht deutsche
„Herkunft“ oder
„Wurzeln“ der Pflege- bzw. Betreuungshilfe:
- „Nicht deutscher Herkunft.“ (TP 97)
- „Dass jemand ausländische Wurzeln hat, z.B. aus der Türkei.“ (TP 713)
- „Ausländische Wurzeln.“ (TP 775)
- „Ausländischer Herkunft.“ (TP 1315)
Insgesamt nahmen 18 Testpersonen direkt oder indirekt auf die
Staatsangehörigkeit Bezug. Davon definierten elf Testpersonen Menschen mit Migrationshintergrund als „Ausländer“. Zwei Testpersonen erklärten, dass die Pflegehilfe nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehabe, weitere drei etwas vager, dass die Person „nicht Deutsch“ sei. Schließlich erwähnten insgesamt vier Testpersonen konkret andere Länder, drei davon Polen und jeweils eine Kroatien und Osteuropa im Allgemeinen:
- „Das ist Pflege durch Personen aus Polen, Kroatien usw.“ (TP 651)
- „Nicht Deutsch.“ (TP 2554)
- „Ausländer.“ (TP 4208)
- „Aus dem Ausland ohne deutsche Staatsangehörigkeit.“ (TP 4235)
- „Eine ausländische Kraft.“ (TP 5518)
- „Die Pflegeperson kommt aus dem osteuropäischen Ausland.“ (TP 6321)
Zuletzt thematisiert eine Testperson die Sprachkenntnisse der Pflegehilfe (
„Schlechte Deutschkenntnisse.“ TP 4126).
Wenngleich nur wenige Testpersonen eine Definition von Migrationshintergrund gemäß der amtlichen Statistiken gaben, zeugten die Antworten davon, dass die Testpersonen verstanden, was in der Frage mit Migrationshintergrund gemeint ist und lieferten vielfältige Beispiele, auf wen dies zutreffen könnte.