Frage:
Da das Arbeitslosengeld II umgangssprachlich meist auch „Hartz IV“ genannt wird, empfehlen wir, diesen Begriff in der Frage zu ergänzen. Dadurch sollte der Begriff für alle Testpersonen verständlich und einordbar sein:
„Welche der folgenden Bedingungen sollten Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, erfüllen, damit sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erhalten?
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Bei der Frage „Welche der folgenden Bedingungen sollten Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, erfüllen, damit sie Arbeitslosengeld II erhalten“, kreuzen drei Viertel der Befragten an, dass sie sich „aktiv um Arbeit bemühen sollten“ (n=16). Dreizehn Testpersonen kreuzen an, dass sie „zumutbare Arbeitsangebote annehmen“ sollten und acht Testpersonen finden, dass sie „bedürftig sein“ sollten. Jeweils vier Testpersonen sind der Meinung, dass sie „zuvor in Deutschland gearbeitet haben“ sollten oder dass sie „die deutsche Staatsbürgerschaft“ besitzen sollten.
Zwei Testpersonen entscheiden sich für die Antwort, dass Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, Arbeitslosengeld II erhalten sollten, ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen. Und zwei Testpersonen sind der Meinung, dass „das Arbeitslosengeld II abgeschafft werden sollte“ (TP 05, 20). Testperson 05 erklärt dabei ihre Antwort folgendermaßen: „Das ist auch unklar: ‚ALG II sollte abgeschafft werden‘. Das bedeutet jetzt nicht, dass die Leute kein Geld mehr bekommen sollten, sondern dass das System abgeschafft werden sollte. Ich bin für ein Grundeinkommen“.
Für dreizehn der zwanzig Testpersonen ist das „Arbeitslosengeld II“ das gleiche wie Hartz IV:
Vier Testpersonen machen einen Unterschied zwischen Arbeitslosengeld II und Hartz IV, wobei davon drei Personen (TP 10, 11, 14) der Meinung sind, dass das Arbeitslosengeld II höher ausfällt als Hartz IV:
Testperson 13 hingegen glaubt, dass das Arbeitslosengeld II weniger ist als Hartz IV („Hartz IV ist nicht das gleiche wie ALG II. Das ist weniger oder? Da habe ich mir gar keine Gedanken drüber gemacht. Ich glaube, Arbeitslosengeld II ist weniger“).
Zwei Testpersonen (TP 04, 12) geben an, nicht genau zu wissen bzw. unsicher zu sein, was unter „Arbeitslosengeld II“ zu verstehen ist.
Unter „bedürftig sein“ verstehen die Testpersonen vor allem Personen, die nicht selbst für ihre Grundversorgung aufkommen können. Dazu zählen sie beispielsweise Personen, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten oder anderweitig eingeschränkt sind:
Insgesamt zeigt sich unter den Befragten ein relativ einheitliches Verständnis darüber, was die Befragten unter „bedürftig“ verstehen.
Abschließend wollten wir von den Befragten wissen, ob es für sie einen Unterschied zwischen den beiden Antwortkategorien 3 „zumutbare Arbeitsangebote annehmen“ und 4 „jedes Arbeitsangebot annehmen“ gibt und wenn ja, worin dieser Unterschied liegt.
Für neunzehn von zwanzig Testpersonen besteht ein Unterschied zwischen „zumutbaren“ und „allen“ Arbeitsangeboten. Zumutbar sind dabei Tätigkeiten, die hinsichtlich Qualifikation, körperlichen und seelischen Voraussetzungen, Distanz zum Arbeitsplatz, Bezahlung und familiärem Umfeld angemessen sind:
Testperson 11 sieht zwischen den beiden Antwortkategorien insofern keinen Unterschied, als dass man heutzutage manchmal keine Wahl hat und auch Arbeiten annehmen muss, die eben nicht zumutbar sind: „Heute zu der Zeit muss man wirklich alles annehmen, dass man wenigstens eine Arbeit hat. Manche bekommen 200 Euro weniger, aber was will man machen? Da muss man mal verzichten. Es geht halt nicht anders. […] Die sollen das annehmen, was sie angeboten bekommen. Zum Beispiel ein Elektriker, wenn der angeboten bekommt Maurer(-tätigkeiten) zu machen, dann muss er Maurer sein“.