Fazit und Empfehlung Kognitive Interviews:
Die Ergebnisse des Pretests zeigen, dass die Leiterfrage geeignet ist, um subjektive Vorstellungen vom gesellschaftlichen Ansehen von Berufen zu erfassen. Die Leiter wurde von den Befragten nicht als exakte Rangskala verstanden, sondern als Orientierungshilfe, mit der Berufe grob entlang ihres wahrgenommenen gesellschaftlichen Prestiges eingeordnet wurden. Sofern die eindeutige Zuordnung einzelner Berufe zu einzelnen Leiterstufen nicht im Zentrum der Fragestellung steht, kann die Frage beibehalten werden. Wir empfehlen lediglich, die doppelte Verwendung von „Und wenn Sie…“ zu vermeiden und einen Rechtschreibfehler im einleitenden Satz zu korrigieren („und 10“). Eine mögliche Umformulierung wäre:
„Und wenn Sie nun an eine Leiter denken, die von 1 (= Berufe mit sehr geringem Ansehen) bis 10 (= Berufe mit sehr hohem Ansehen) reicht.
Im Hinblick auf den Beruf Ihres Kindes: Auf welcher Sprosse würden Sie Ihr Kind gerne sehen, wenn es 35 Jahre alt ist?“
Informationen zur Frage und Ziel der Testung (Kognitive Interviews):
Frage 17 erfasst das Ansehen des Berufs, den sich die Befragten für ihr Kind im Alter von 35 Jahren wünschen. Die kognitiven Interviews sollten Informationen dazu liefern, welche Berufe die Befragten mit der von ihnen ausgewählten Leitersprosse assoziieren. Die Frage wurde aus Zeitgründen nur zwölf der 24 Testpersonen gestellt.
Befund Kognitive Interviews:
Alle Testpersonen, denen Frage 17 gestellt wurde, beantworteten diese. Dabei ordneten sie sich mehrheitlich auf einer Stufe in der oberen Hälfte der Leiter ein (Skalenpunkte 6 bis 10, vgl. Tabelle 26). Der Mittelwert der Antworten belief sich auf M = 7.3 (SD = 2.0), der Median auf Md = 7.
Die Auswertung der kognitiven Nachfrage zeigt, dass die Frage von der Mehrheit der Testpersonen wie intendiert verstanden wurde und die Leiter genutzt wurde, um Vorstellungen vom beruflichen Ansehen des Kindes auszudrücken. Das Ansehen eines Berufs wurde dabei überwiegend mit dessen gesellschaftlichem Prestige verbunden. Berufe, die als gesellschaftlich hoch angesehen wahrgenommen werden, wurden entsprechend auf höheren Leiterstufen eingeordnet, während Berufe mit geringerem Ansehen niedrigere Stufen erhielten.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die genannten Berufe nicht konsistent oder eindeutig einzelnen Leiterstufen zugeordnet wurden. So wurden klassische prestigeträchtige Berufe wie Arzt/Ärztin oder Richter/in je nach Befragten auf unterschiedlichen Stufen verortet (z. B. Arzt/Ärztin auf Stufe 8 oder 10, Richter/in auf Stufe 8).
Auch bei Berufen mit mittlerem oder geringerem gesellschaftlichem Ansehen zeigten sich Überschneidungen in der Einordnung. So wurden etwa handwerkliche oder soziale Berufe wie Kfz-Mechatronikerin, Krankenschwester oder Sozialpädagogin auf der mittleren Leiterstufe verortet, während einzelne systemrelevante Tätigkeiten (z. B. Müllmann) ebenfalls auf dieser Stufe verortet wurden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Leiterstufen von den Befragten eher als grobe Orientierungsmarken genutzt wurden und nicht als strikt abgestufte Rangordnung einzelner Berufe.