Befund zur Multi-Item-Skala:Online-Abfrage:
Nur Befragte, die angaben, selbständig zu sein, erhielten diese Frage. Punkt C wurde verwendet, um die Quote für selbständige Befragte mit oder ohne Angestellte festzulegen. Pro Land sollten mindestens 20 Befragte mit Arbeitnehmern in der Stichprobe enthalten sein, um eine Heterogenität innerhalb der Gruppe der Selbständigen zu erreichen.
In Frage 9a wurden Punkt A und Punkt C untersucht, um die Gruppe der selbständigen Befragten wei-ter zu diskriminieren.
Kognitive Interviews:
Frage 9 wird allen Befragten gestellt, die sich in ihrer hauptberuflichen bezahlten Tätigkeit als Selbständige ausweisen. Dies gilt für sechs Befragte im deutschen und für sechs Befragte im polnischen Pretest. Im kognitiven Pretest wurde die Frage zusätzlich an Befragte gestellt, die sich in ihrer bezahlten Hauptbeschäftigung als abhängig Beschäftigte, in einer Nebenbeschäftigung jedoch als Selbständige identifizierten. Dies gilt für fünf Befragte im deutschen und für einen Befragten im polnischen Pretest. Bei diesen Befragten wurde die Frage am Ende des Fragebogens gestellt, um Verwirrung zu vermeiden, indem zwischen den Fragen nach der bezahlten Haupt- und der Nebenbeschäftigung gewechselt wurde.
Befragte, deren bezahlte Haupttätigkeit die selbständige Erwerbstätigkeit ist, sind in den obigen Tabellen orange markiert, um zwischen den Befragten, die hauptsächlich selbständig sind, und denjenigen, die nebenberuflich selbständig arbeiten, zu unterscheiden.
Empfehlungen zur Multi-Item-Skala:Frage: Die deutsche Übersetzung dieser Frage verwendet eine andere grammatikalische Struktur als das englische Original. Nur der deutsche Fragetext ist ein vollständiger Satz. Dies sollte konsistent gemacht werden.
Itemtext:A. Ich bin befugt, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen.
Empfehlungen:Die Qualität und der Nutzen dieses Punktes sind schwer zu beurteilen. Einerseits zeigen die meisten Befragten ein korrektes Verständnis des Items. Beide Studien zeigen jedoch, dass in der Praxis die Notwendigkeit der Einstel-lung von Arbeitnehmern viel zugänglicher ist als die theoretische Option der Einstellung. Folglich verwechseln einige Befragte den Punkt mit Punkt C (Mitarbeiter haben). Das Weglassen dieses Punktes ist eine Option.
Befund zum Item:Online Probing
In Bezug auf Punkt A geben in den drei Ländern zwischen 62% und 82% der Befragten an, dass sie befugt sind, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen. Als Antwort auf eine allgemeine Untersuchung, bei der sie gebeten wurden, ihre Antwort näher zu erläutern, gaben 86% dieser Befragten an, dass sie der Eigentümer (oder einer der Miteigentümer) ihres Unternehmens sind, die Befugnis haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, und (in vielen Fällen) dies auch in der Vergangenheit getan haben:
„Ich bin der Eigentümer des Unternehmens, also stelle ich Leute ein und entlasse sie gegebenenfalls auch.“ (R319DE)
„Ich bin der Geschäftsführer dieses Unternehmens, und es ist ein kleines Unternehmen, so dass ich so ziemlich die meisten Dinge tue, einschließlich Einstellung oder Entlassung.“ (R248UK)
Die verbleibenden 14% argumentieren, dass sie prinzipiell die Befugnis dazu hätten; sie hätten jedoch noch nicht die Notwendigkeit oder die finanziellen Mittel, dies zu tun:
„Wenn ich welche hätte, würde ich es tun, weil ich der Eigentümer bin. Aber ich habe keine, und ich hatte in der vorherigen Frage keine adäquaten Optionen.“ (R19UK)
„Wenn ich wollte, könnte ich Mitarbeiter einstellen und entlassen. Aber es gibt keinen Grund, dies zu tun." (R330PL)
Diejenigen Befragten, die angaben, sie hätten nicht die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, erhielten die folgende spezifische Untersuchung: "Bedeutet das, dass Sie nicht die Befugnis haben oder dass Sie nicht die Notwendigkeit haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen (z.B. weil Sie allein arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen müssen)? Die Antworten auf diese Untersuchung lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe (14%) erklärt, dass sie einfach nicht die Befugnis haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen (z.B. R454UK: „Ich habe nicht die Befug-nis" ). Die andere Gruppe (86%) gibt an, dass sie ausschließlich auf eigene Faust arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen müssen oder wollen:
„Ich arbeite auf eigene Faust. Ich will niemanden anders einstellen." (R43UK)
„Keine Notwendigkeit, da ich allein arbeite." (R623PL)
Die letztgenannte Gruppe ähnelt somit stark den Befragten, die in Q9, Punkt A mit "ja" geantwortet haben, aber argumentieren, dass sie nicht die Notwendigkeit haben, Mitarbeiter einzustellen/zu entlassen (obwohl sie dazu befugt wären). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Punkt A nicht gut zwischen Selbständigen, die tatsächlich Mitarbeiter einstellen/entlassen, und solchen, die dazu nicht befugt sind (vs. nicht befugt sind), unterscheidet.
Kognitive Interviews
Im deutschen Pretest antworteten sechs Befragte, dass sie befugt sind, Angestellte einzustellen oder zu entlassen, von denen fünf als Hauptberuf selbständig sind. Vier Befragte antworteten, dass sie nicht befugt sind, von denen drei in ihrer Nebentätigkeit selbständig sind. Diese Befragten arbeiten alle als Ein-Mann-Freiberufler hauptsächlich für ein Unternehmen und betrachten sich selbst nicht als "Unternehmer" in diesem Sinne (DE11, DE14). Der hauptsächlich Selbständige, der antwortete, dass er nicht die Befugnis hat, einzustellen oder zu entlassen, ist der Befragte, der sich hauptsächlich um seine Eltern kümmert (DE03). Eine Auskunftsperson war sich aus rechtlicher Sicht nicht sicher, da sie ein "Kleinstunternehmen" führt und wählte "weiß nicht" (DE16).
Die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, wird von allen Befragten richtig verstanden, ohne Rücksicht darauf, ob sie selbst diese Befugnis haben oder nicht. Damit verbunden ist das Recht, verbindliche Verträge zu unterzeichnen (DE01), die Verantwortung für die Entscheidung, ob Personal notwendig ist (DE02), die Verantwortung für die Entscheidung, wen einzustellen ist, und die Rechtferti-gung dieser Entscheidung (DE09). Für mehrere Befragte ist es auch unerlässlich, für die Einstellung nicht die Erlaubnis einer anderen Person zu benötigen (DE08, DE13).
Im polnischen Vortest antworteten sechs Befragte, dass sie die Befugnis haben, Arbeitnehmer einzustellen oder zu entlassen, von denen vier als Hauptberuf selbständig sind. Mit einer Ausnahme verstehen alle Befragten den Begriff "Die Befugnis haben, Arbeitnehmer einzustellen oder zu entlassen" richtig. Dieser Befragte, der als Haupterwerbstätigkeit selbständig ist, antwortete, dass er diese Befugnis nicht hat. Er begründet seine Antwort mit der Tatsache, dass er keine Angestellten hat. Als er weiter untersuchte, ob er als Geschäftsinhaber Personen beschäftigen könne, antwortete er, dass er diese Befugnis nicht habe: "Theoretisch ja, ich denke schon, aber ich habe nie in Betracht gezogen, dass ich in dieser Situation nicht darüber nachgedacht habe" (PL09).
Thema der Frage:Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Konstrukt:Details zur Selbstständigkeit
Ja
B. Mir wird wöchentlich oder monatlich eine vereinbarte Vergütung gezahlt.
Itemtext:B. Mir wird wöchentlich oder monatlich eine vereinbarte Vergütung gezahlt.
Empfehlungen:-
Befund zum Item:Cognitive Interviews:
DE05 äußert Verwirrung über den Gegenstand: "Hier geht es um meine selbständige Tätigkeit? Nein, wie könnte ich? Ich habe die Tageseinnahmen aus meiner selbständigen Tätigkeit. Wie könnte ich von einem vereinbarten Honorar sprechen? Es gibt keine Gebühr, es gibt das Geld in meiner Kasse, und ich muss das Unternehmen und mich selbst aus diesem Zeitraum bezahlen. Sie können mich nicht nach meinem Gehalt oder so etwas als Selbständiger fragen. Nun, wenn es sich um ein großes Unternehmen handelt, dann haben Sie vielleicht ein regelmäßiges Gehalt. Ich denke, das könnte funktionieren."
Thema der Frage:Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Itemtext:C. Ich habe Mitarbeiter (die für mich arbeiten).
Empfehlungen:Klammern im Fragetext entfernen.
Befund zum Item:Online Probing
Bei der Beantwortung von Punkt C gibt die Mehrheit der Befragten in allen drei Ländern (zwischen 56% und 65%) an, dass sie keine Mitarbeiter haben, die für sie arbeiten. Diejenigen, die Mitarbeiter haben, die für sie arbeiten, erhielten eine allgemeine Untersuchung und beschrieben die Verantwortlichkeiten dieser Mitarbeiter sowie die Anzahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter, z.B.:
„Fünf Mitarbeiter. Zwei Juristen und drei Rechtsassistenten.“ (R319 DE)
„Etwa 30 Angestellte, die in Geschäften arbeiten." (R263 UK)
Kognitive Interviews
Im deutschen Pretest kann eine ähnliche Verteilung wie bei Punkt A gesehen werden. Von den fünf Befragten, bei denen Angestellte arbeiten, sind vier in ihrer hauptberuflichen bezahlten Tätigkeit selbständig. Im Gegensatz dazu sind von den sechs Befragten, die keine Arbeitnehmer haben, nur zwei hauptsächlich selbständig - und von diesen ist einer der Hausmeister seiner Eltern (DE03).
Im polnischen Pretest antworteten drei Befragte, dass sie Angestellte haben. Alle sind in ihrem Hauptberuf selbständig. Vier der Befragten haben keine Arbeitnehmer, von denen drei als Haupterwerbstätigkeit selbständig sind.
In beiden Ländern geben alle Befragten plausible Antworten, indem sie entweder erklären, wen sie für ihr Unternehmen eingestellt haben, oder erklären, dass sie sich eine Einstellung nicht leisten können und daher keine Arbeitnehmer haben. Die Ärztin (DE10) nennt ihre Sprechstundenhilfen. Eine Befragte erklärt, dass es sich um zwei Gründerinnen mit drei Angestellten und mehreren freien Mitarbeitern handelt (DE09). Ein Befragter differenziert, dass er zwar manchmal Kollegen führt und ausbildet, aber dies macht sie nicht zu seinen Angestellten (DE01).
Thema der Frage:Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Konstrukt:Details zur Selbstständigkeit
Ja
D. Generell hat meine Firma mehr als einen Kunden oder Klienten.
Nein
D. Generell hat meine Firma mehr als einen Kunden oder Klienten.