Mit Ausnahme von zwei Testpersonen machten alle Angaben zu ihrem Haushaltseinkommen, wobei die Mehrheit den größten Anteil ihres Haushaltseinkommens bei „Landwirtschaft im engeren Sinne“ verortete. Eine der Testpersonen, die keine Angabe zu ihrem Haushaltseinkommen tätigte, erläuterte, dass die Frage für sie als Altenteilerin schwierig zu beantworten sei (TP 07). Die andere Testperson sei unschlüssig gewesen, ob sie ihr Einkommen als Angestellte in der Agrargenossenschaft angeben solle oder die Betriebseinnahmen der Genossenschaft, und machte schließlich keine Angabe (TP 02).
Keine der Testpersonen empfand die Beantwortung der Frage „sehr leicht“. Lediglich vier Testpersonen gaben an, die Beantwortung der Frage „eher leicht“ zu empfinden. Vier Testpersonen empfanden die Beantwortung der Frage „eher schwer“ und zwei weitere gaben „sehr schwer“ an.
Insgesamt zeigten sich drei Probleme beim Beantworten dieser Frage. Das erste Problem bestand im Verständnis des Begriffs „Haushaltseinkommen“ bzw. der Unterscheidung vom Betriebseinkommen. Das zweite Problem bestand darin, das Haushaltseinkommen auf die verschiedenen Bereiche zu unterteilen. Drittens hatten Altenteilerinnen die zusätzliche Schwierigkeit, dass sie ihren Lebensunterhalt in den gegebenen Bereichen nicht verorten konnten.
Was verstehen die Testpersonen unter ihrem „gesamten Haushaltseinkommen“? Ist ihnen bewusst, dass ggf. das Einkommen mehrerer Personen berücksichtigt werden soll?
Das Verständnis des Begriffs „Haushaltseinkommen“ erwies sich als heterogen. Dabei zeigen sich zwei Schwierigkeiten. Einerseits definierten die Testpersonen den Begriff Haushalt unterschiedlich oder schienen ihn in der Fragestellung gänzlich zu ignorieren. Manchmal bezogen Testpersonen scheinbar nicht einmal den eigenen Ehepartner mit ein. In mehreren Fällen inkludierten Eltern ihre erwachsenen Kinder oder erwachsene Kinder ihre Eltern, wobei aus den Antworten nicht hervorging, ob diese einen gemeinsamen Haushalt im engeren Sinne darstellen.
Zudem blieb in mehreren Fällen unklar, inwieweit sich die Testpersonen auf ihr (privates) Einkommen bezogen oder auf die Einnahmenstruktur ihres Betriebs. Mehrere Testpersonen bezogen sich explizit auf die Einnahmenstruktur ihres Betriebs:
- „Das ist ja jetzt nicht nur privat bezogen, oder? Ich denke schon, dass damit gemeint ist, womit wir im Betrieb hier rechnen können.“ (TP 05). Sowohl die Testperson als auch ihr Ehepartner sind im landwirtschaftlichen Betrieb tätig.
- „Alle Einnahmen, die unser Betrieb hat. Nicht mein Haushaltsgeld, sondern alles Kapital, was unser Betrieb im Monat einnimmt.“ (TP 06) Die Testperson bezog sich auf den Betrieb, den sie gemeinsam mit ihrem Ehemann und Sohn führt.
- „Das Einkommen, der Betrag, der am Ende vom Jahr unterm Jahresabschluss steht. Das, was ich in einem Wirtschaftsjahr erwirtschafte durch meine Produkte, die ich erzeuge.“ (TP 08) Die Testperson bezog sich auf den Betrieb, den sie gemeinsam mit ihren Eltern leitet, wobei unklar blieb, ob sie auch einen gemeinsamen Haushalt darstellen.
- Testperson 09 ist in einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Sie bezog ihre Angaben allerdings ausschließlich auf die Einkommensquellen ihres Heimatbetriebs, den ihr Sohn leitet. Ob sie und ihr Sohn einen gemeinsamen Haushalt führten, blieb ungeklärt.
Testperson 02 blieb unschlüssig, ob sie sich auf die Betriebseinnahmen ihrer Agrargenossenschaft beziehen solle oder auf ihr persönliches Einkommen als Angestellte dieser Genossenschaft. Sie hielt die letztere Interpretation für unwahrscheinlich in einer Befragung zu landwirtschaftlichen Betrieben. Das Einkommen ihres Mannes schien sie zu keinem Zeitpunkt mit einzubeziehen:
- „Also, Haushaltseinkommen, meinen Sie jetzt mein privates Haushaltseinkommen? […] Das weiß ich jetzt nicht, was hier gemeint sein soll. Es geht mir dann doch wieder um den Familienbetrieb. Meine Mutter arbeitet hier in diesem Betrieb und mein Mann arbeitet woanders; er hat gar nichts mit Landwirtschaft zu tun. Eigentlich habe ich laut meiner Steuererklärung kein Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, sondern Einkommen aus meinem Angestelltenverhältnis. […] Wenn Sie aber den Betrieb meinen, das Einkommen des Betriebes, der Agrargenossenschaft, würde ich sagen, ich könnte [die Frage] für die Agrargenossenschaft beantworten, dann wüsste ich, dass Landwirtschaft so und so viel Prozent ausmacht und andere Sachen, wie z. B. erneuerbare Energien. Aber für mich persönlich, mein Einkommen ist aus meinem Angestelltenverhältnis. Wie heißt das? Einkommen aus unselbstständiger Arbeit. Diese Frage ist für mich als Privatperson nicht zutreffend. […] Wenn ich es für mich privat machen würde, dann wäre es bei [Einkommen aus außerbetrieblicher] Erwerbstätigkeit 100 %, dass ich angestellt bin hier in diesem Betrieb. Aber das wollen Sie, glaube ich, nicht wissen. Sie wollen wissen, wie sich das Einkommen des Betriebes zusammensetzt. […] Es ist ja eine Befragung von landwirtschaftlichen Betrieben und nicht von Privatpersonen. Aber kann sein, dass ich das falsch sehe. […] Ich würde dann ‚weiß ich nicht/keine Angaben“ ankreuzen.“ (TP 02, „keine Angabe“)
Testperson 04 bezog sich korrekterweise auf ihr eigenes Einkommen und das ihres Mannes. Allerdings ergab sich in ihrem Fall daraus eine komplexe Rechnung, da sie im Betrieb ihres Mannes angestellt ist und somit Einnahmen durch den Betrieb und Einkommen durch ihr Angestelltenverhältnis im Betrieb berücksichtigen musste:
- „Ach, das ist schwierig zu beantworten. […] Das habe ich deshalb gemacht, weil ich ja angestellt bin im Betrieb meines Mannes, sozialversicherungspflichtig, demzufolge ein ‚sicheres‘ Einkommen habe. Und je nachdem, wie gut das Jahr ist, kann es sein, dass der Gewinn, den mein Mann macht, ungefähr dem entspricht, was ich aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit [ziehe], was auch aus dem Betrieb kommt, aber kann 50/50 sein. Wenn es ein gutes Jahr ist, ist das Verhältnis 70/30.“ (TP 04)
Können die Testpersonen Ihr Einkommen auf die Einkommensquellen aufteilen?
Testperson 01 erklärte anhand ihrer Tätigkeitsbereiche, weshalb ihr die Unterscheidung zwischen „Landwirtschaft im engeren Sinne“ und „Einkommensquellen mit Bezug zum Betrieb“ schwerfiel:
- „Man müsste [diese] vielleicht trennen, weil rechtlich z. B. die Schlachterei und [das] Marmeladenmachen oder [das] Nudelnherstellen Verarbeitungsstufe 2 [sind] und die Käserei gilt als Urproduktion. […] Das ist auch mein Problem bei den ganzen letzten Fragen. Zählt die Käserei jetzt mit zu den direkten landwirtschaftlichen Betrieben/Tätigkeiten oder nicht? Nach diesem Fragebogen nicht, aber, rechtlich gesehen, zählt die Käserei im Unterschied zur Schlachterei zur Urproduktion und zum direkten landwirtschaftlichen Betrieb.“ (TP 01)
Testperson 04 wünschte sich eine eigene Kategorie für Menschen, die im eigenen Betrieb angestellt sind:
- „Wegen der Aufteilung von dem ersten Punkt ‚Landwirtschaft im engeren Sinne‘ und ‚Einkommen aus außerbetrieblicher Erwerbstätigkeit‘. Dann ist aber im Beispiel, in der Erklärung dieser Antwort, geschrieben, z. B. angestellt. Dadurch, dass ich ja angestellt bin – und ich bin einfach keine Gesellschafterin – finde ich es schwierig zu beantworten. […] [Ich wäre] entweder [dafür], dass dieser Punkt als eigenständige Antwort auftaucht, also Einkommen aus Anstellung im Betrieb, oder dass es noch irgendwie geklärt wird, wenn die Partnerin im Betrieb angestellt ist, ob das noch als außerbetriebliche Erwerbstätigkeit zählt oder ob es mit zur ersten Antwort zählt.“ (TP 04)
Testperson 09 bezog sich ausschließlich auf die Einkommensquellen des Hofes, auf dem sie lebt, schloss dabei allerdings ihr eigenes Einkommen aus ihrem Angestelltenverhältnis auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb aus:
- „Das kann ich nicht beantworten, das weiß ich nicht. Wir haben ja auch eine Biogasanlage, also, das weiß ich nicht, das müsste mein Sohn beantworten, ich kann das nicht. Ich mache zwar die Buchführung, aber ich weiß nicht genau … Wir haben ja die Landwirtschaft und die Biogasanla-ge. Wenn ich drüber nachdenke, ist das eigentlich unser Einkommen. Landwirtschaft im engeren Sinn ist 50 % und Biogasanlage ist 50 %. Das können Sie eintragen.“ (TP 09)
Die Testperson wünschte sich die Möglichkeit, selbst aufzulisten, woher das Einkommen kommt. In diesem Fall hätte sie eingetragen: 50 % Landwirtschaft im engeren Sinne, 30 % Biogas und 20 % Lohnarbeit. In dieser Rechnung bezog sie demnach ihr Einkommen aus dem Angestell-tenverhältnis mit ein. Warum sie ihr eigenes Einkommen in ihrer tatsächlichen Antwort nicht mit einbezog, blieb unklar.
Altenteilerinnen als Sondergruppe
Testperson 07 entschied sich aufgrund ihrer Situation als Altenteilerin dafür, keine Angabe zu tätigen. Sie erklärte, dass sie vom landwirtschaftlichen Betrieb lebe, aber als Altenteilerin keine Auskunft mehr zum Betrieb geben könne (
„Das landwirtschaftliche Einkommen finanziert unseren Haushalt. Da könnte ich Ihnen jetzt keine Angaben zu machen. Ich denke mir, das ist auch für eine Altenteilerin schwierig zu machen“). Die Situation von Testperson 09 wurde im vorangegangenen Absatz beschrieben.
Ist es den Testpersonen unangenehm, Fragen zu ihrem Einkommen zu beantworten?
Auf die Nachfrage hin, ob die Testpersonen die Beantwortung der Frage bezüglich ihres Einkommens als unangenehm empfunden hatten, gaben neun von zehn Testpersonen an, dies „überhaupt nicht unangenehm“ empfunden zu haben. Lediglich eine Testperson (TP 10) empfand die Beantwortung der Frage „ein bisschen unangenehm“.
Frage: Wir empfehlen, in der Fragestellung das „Haushaltseinkommen“ näher auszuführen, um ein einheitliches Verständnis dieses Begriffs zu erzielen. Dazu sollte einerseits geklärt werden, ob sich der Begriff Einkommen auf das private Einkommen oder das betriebliche bezieht, insofern sich diese unterscheiden. Zudem sollte der Begriff Haushalt klar definiert werden, ob man sich bspw. auf alle auf einem Hof wohnende Familienmitglieder beziehen soll oder auf den einzelnen Haushalt bei Mehrgenerationenhöfen.
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