Nennen die Testpersonen bei Frage 4 unter „Sonstiges“ Tätigkeitsbereiche, die in Frage 5 auftauchen?
Insgesamt vier Testpersonen nannten bei der vorangegangenen Frage sonstige Tätigkeitsbereiche, die in dieser Frage auftauchten. Jeweils zweimal wurden die Bereiche „Direktvermarktung“ (TP 01, 08) und „hofeigene Verarbeitung“ (TP 01, 08) genannt, einmal eine Tätigkeit, die zum Bereich „landwirtschaftliche Lohnarbeit“ (TP 03) zählt, und einmal eine Tätigkeit, die zum Bereich „Tourismusangebote“ (TP 06) zählt.
Letztgenannte Testperson kreuzte bei dieser Frage zwar die „Tourismusangebote“ nicht an, stellte jedoch die Überlegung an, ob die Hofführungen, die sie bei der vorangegangenen Frage genannt hatte, hier dazuzählten.
Eine Testperson schlug vor, diese Frage mit der vorangegangenen zu verbinden. Ihre Anmerkung deutete zudem darauf hin, dass es sinnvoll erscheint, die „Sonstige Tätigkeiten“-Kategorie in der vorangegangenen Frage wegzulassen, um die Befragten nicht unnötig darüber nachdenken zu lassen und doppelte Antworten zu vermeiden:
- „Vielleicht sollte man die Frage mit der vorigen zusammennehmen, dann verschwendet man […] bei der vorigen [Frage keine Zeit] damit, sich Bereiche zu überlegen – wo bin ich noch tätig – und was reinzuschreiben, wenn [diese Bereiche] in der nachfolgenden Frage […] komm[en].“ (TP 01)
Wie leicht oder schwer fällt den Testpersonen die Beantwortung der Frage?
Insgesamt drei Testpersonen kreuzten keinen der vorgegebenen Tätigkeitsbereiche an (TP 07, 09, 10). Alle Testpersonen gaben an, dass ihnen die Beantwortung der Frage „eher leicht“ (n = 9) oder „sehr leicht“ (n = 1) gefallen sei, da die Kategorien und Beispiele klar formuliert seien:
- „Also, die Antworten waren klar. Die Beispiele waren ganz gut gewählt.“ (TP 01)
- „Ich finde auch die anderen Punkte, die mich nicht betreffen, sehr gut umschrieben, so dass ich sofort feststellen konnte, ob etwas auf mich zutrifft oder nicht.“ (TP 03)
- „Weil sie klar beziffert, […] klar formuliert und gut gestellt sind. Es ist überall eine große Auswahl da.“ (TP 07)
Die Abgrenzung „eher leicht“ zu „sehr leicht“ begründeten sie v. a. damit, dass viele Beispiele zu lesen gewesen waren und sie erst kurz darüber hätten nachdenken müssen.
- „Ich musste die Stichpunkte und die Beispiele gut durchlesen, für mich einen Moment nehmen, darüber nachzudenken, und dann konnte ich es ankreuzen und das war eher leicht. ‚Eher leicht‘ in Abgrenzung zu ‚[sehr] leicht‘, einfach weil es viele Beispiele sind und man ja dann liest, um es richtig zu beantworten.“ (TP 04)
Eine Testperson (TP 06) fragte bei zwei Bereichen („Hofeigene Verarbeitung“, „Forstwirtschaft und Holzverarbeitung“) nach, ob damit für den Eigenbedarf oder den Verkauf gemeint sei. Sie äußerte zudem, dass sie nicht wisse, was ein „Altenbauernhof“ sei:
- Zu „Hofeigene Verarbeitung“: „Also was für den Eigenbedarf ist, oder?“
- Zu „Forstwirtschaft und Holzverarbeitung“: „Heißt das, Brennholz für den Eigenbedarf, oder ist das Brennholz im Verkauf?“
Eine andere Testperson (TP 08) fragte sich, was alles zur „Landwirtschaftlicher Lohnarbeit“ zu zählen sei:
- „Ab wann zählt etwas als Lohnarbeit? Ist das schon, wenn ich einem anderen Winzer mal aushelfe, weil er eben aus zeitlichen Gründen das nicht selber machen kann? Oder ist es Lohnarbeit, wenn ich für einen anderen Winzer einen Wein ausbaue? Oder ist das eher Nachbarschaftshilfe, frage ich mich.“ (TP 08)
Interpretieren die Testpersonen die Tätigkeitsbereiche wie intendiert und in der gleichen Weise?
Der Tätigkeitsbereich „Direktvermarktung“ wurde von einer Testperson angekreuzt. Sie verstand darunter „Packen, Ausliefern, Hofladen, Kassenbuch […] [und] Kundenbetreuung“ (TP 01).
Der Tätigkeitsbereich „Hofeigene Verarbeitung“ wurde von zwei Testpersonen angekreuzt. Eine von ihnen nannte die „[Verarbeitung] von Milchprodukten“ (TP 01), die andere die Koordination der Verarbeitung:
- „Bei der hofeigenen Verarbeitung ist das die Koordination der Verarbeitung. Also, was wird verarbeitet, was wird daraus gemacht und an wen wird das verkauft. Dann die tatsächliche Auswahl der Produkte, also, welche Sortierung, welche Produkte werden wofür genutzt. Und dann in Absprache mit der entsprechenden Mitarbeiterin, die dann tatsächlich die Ausführung herstellt. Und ansonsten dann noch das Bewerben, der Verkauf dann letztendlich.“ (TP 04)
Der Tätigkeitsbereich „Tourismusangebote“ wurde von zwei Testpersonen angekreuzt. Eine von ihnen verstand darunter die Vermietung von Ferienwohnungen und die Gästebetreuung eines Weinstandes und die andere das Sichten, Vorbereiten und Bewerben von Angeboten verschiedener Verbände:
- „[…] Möglichkeiten oder Angebote sichten, an die wir uns anschließen können, was jetzt z. B. unsere Anbauverbände und diverse Verbände angeht, in denen wir tätig oder aktiv sind. Das Sichten, das Daraufzuführen und uns dann entsprechend zu registrieren und Abstimmungen zu treffen, was wann wie wo laufen kann, und dann auch die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, also, die Unterkünfte […] oder Feldbetten herzustellen und Werbung zu machen.“ (TP 04)
- „Wir haben ein paar Ferienwohnungen, das heißt, die Gäste können auch bei uns übernachten. Wir haben einen kleinen Weinstand, der direkt an der Wanderroute ist, also, bei uns am Betriebsgelände. Da kümmere ich mich eben drum, um Gästebetreuung zum Beispiel. Dass dieser Weinstand immer befüllt ist.“ (TP 08)
Der Tätigkeitsbereich „Soziale und/oder Bildungsangebote“ wurde von zwei Testpersonen angekreuzt. Beide nannten Angebote und Kooperationen mit Schulen, die den Bauernhof als Thema hätten, und dass sie Schulklassen den Bauernhof näherbrächten:
- „Wir haben hier in der Nähe einen Ponyhof, der nicht zu uns gehört, wo aber sehr viele Schulklassen Ferien machen usw., und da ist das Angebot, dass sie nach Anmeldung zu uns kommen können, eine Führung über den landwirtschaftlichen Betrieb haben und da etwas lernen können. Das sind ja oft auch Stadtkinder. Genauso ist es […] [mit dem] Bauernhof als Klassenzimmer. Da beteiligen wir uns auch; wenn Anfragen sind, bin ich dann dafür verantwortlich, [das zu] organisiere[n] und […] durchzuführen.“ (TP 02)
- „Schauen, welche Angebote, welche Förderprogramme da sind[,] […] mit entsprechenden Bildungsträgern oder Schulen Kontakt pflegen[,] […] [schauen,] inwieweit Programme für uns integriert werden können. Und dann die tatsächliche Ausführung, wenn es z. B. um das Thema Lernen und Bauernhof geht oder außerschulisches Lernen und Bauernhof, das dann zu koordinieren mit der jeweiligen Fachkraft, die bei uns im Betrieb arbeitet.“ (TP 04)
Der Tätigkeitsbereich „Landwirtschaftliche Lohnarbeit“ wurde von zwei Testpersonen angekreuzt. In diesem Zusammenhang nannte eine von ihnen den Winterdienst für Kommunen und die andere die Organisation der Arbeit für die Kooperation:
- „Im geringen Umfang für unsere Kommunen, wo wir ansässig sind, machen wir bei Bedarf den Winterdienst, […] das heißt, Schnee schieben und Straßen streuen, für die Straßen, die nicht zentral durch die betroffene Verwaltung geräumt werden. […] Für andere Landwirte […] kommt [es] selten vor, aber wir machen schon mal Bodenbearbeitung.“ (TP 02)
- „Hier im Betrieb haben wir sämtliche Mitarbeiter und Maschinen in dieser Kooperation und [machen] damit Lohnarbeit für die zugehörigen Betriebe […]. Da geht es darum einzuteilen, wer wohin muss, was erledigt werden muss und wo. In dieser Organisation und [in diesen] Teilbereiche[n] bin ich tätig und hauptverantwortlich.“ (TP 03)
Der Tätigkeitsbereich „Erzeugung erneuerbarer Energien“ wurde von zwei Testpersonen angekreuzt. Beide berichteten, dass sie eine Biogas- und eine Solaranlage hätten:
- „Wir haben eine Biogasanlage und eine Solaranlage. […] Erst mal bin ich als Betriebsleiterin und Geschäftsführerin dafür verantwortlich. Dann bin ich z. B. bei[m] Biogas [dafür] verantwortlich, die Tagebücher zu überwachen und auf den aktuellen Stand zu bringen, dass sie bei möglichen Kontrollen […] vorliegen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden und dass ich als Betriebsleiterin die Schulung zum Umgang mit Biogas und alle zwei Jahre eine Nachschulung absolviere.“ (TP 02)
Der Tätigkeitsbereich „Forstwirtschaft und Holzverarbeitung“ wurde von zwei Testpersonen angekreuzt. Eine von ihnen nannte die Aufgabengebiete Verarbeitung bis Aufbewahrung von Bau- und Brennholz (TP 06), die andere das Selbermachen von Hackschnitzeln für eine Hackschnitzelheizung, die sie hätten (TP 08).
Der Tätigkeitsbereich „Vermietung und Verpachtung von Flächen und Betriebsgebäuden“ wurde von fünf Testpersonen angekreuzt. Sie berichteten, dass zu ihren Aufgaben Organisatorisches, Finanzielles, die Instandhaltung und Betreuung von Mietwohnungen, eines Weinprobierraumes, eines zu ihrem Betrieb gehörigen Museums sowie von verpachteten Flächen gehöre:
- „Wir haben ein Mehrfamilienhaus, das unserem Betrieb gehört. Da bin ich verantwortlich […] für das Objekt […]. Dann bin ich für die Vermietung oder Kündigung von Mietverträgen zuständig, […] für die Nebenkostenabrechnung und die Verwaltung der Nebenkosten verantwortlich. Wenn wir von unseren Flächen Kaufverträge [vorliegen haben], muss ich die Verhandlungen führen und die Verträge aufsetzen.“ (TP 02)
- „Wir haben ein Museum […] und da achte ich darauf, dass die Miete kommt, und mit den Versicherungen, da gucke ich nach, und […] Grünland […], das zum Teil verpachtet [ist], da achte ich darauf, dass die Pacht kommt und die Verträge eingehalten werden.“ (TP 05)
- „Unseren Weinprobierraum vermieten wir auch, zum Beispiel für Familienfeiern. Da bin ich auch tätig, beim Vorbesprechen mit den Gästen, [bei der] Betreuung am Tag der Feier, Vor- und Nachbereitung, Instandhaltung.“ (TP 08)
Interpretieren die Testpersonen den Begriff „hauptverantwortlich“ in der gleichen Weise?
Insgesamt vier Testpersonen (TP 01, 02, 03, 08) gaben mindestens einmal an, dass sie für einen Tätigkeitsbereich hauptverantwortlich seien. Die Spalte wurde insgesamt neunmal angekreuzt. Darauf angesprochen, ob „hauptverantwortlich“ „allein verantwortlich“ bedeutet oder auch „geteilte Verantwortung“ miteinschließt, wurde dreimal „allein verantwortlich“ und sechsmal „geteilte Verantwortung“ angegeben.
Zwei Testpersonen äußerten bereits bei der vorangehenden Frage, dass ihnen genau diese Unterscheidung nicht ganz klar sei. Sie verstünden unter „hauptverantwortlich“ „allein verantwortlich“:
- „Hauptverantwortlich habe ich so verstanden, dass ich da alleine für verantwortlich bin; sonst müsste ich fast alle anderen Tätigkeiten auch mit ‚hauptverantwortlich‘ ankreuzen. Also, eigentlich, bis auf die Tierhaltung […] sind wir beide hauptverantwortlich. Das wäre noch ein Kritikpunkt: Heißt hauptverantwortlich, dass man alleine verantwortlich ist oder dass man auch zusammen verantwortlich sein kann? Dann müsste ich nämlich mehr ankreuzen. […] Hauptverantwortlich heißt, derjenige, der die Zügel in der Hand hält. Sonst habe ich immer nur ‚tätig‘ angegeben, das heißt aber, dass ich zu 50 % verantwortlich bin […]. Also, zum Beispiel, der eine macht die Buchhaltung, der andere macht die Steuer […]. Der eine schlickt den Mulcher ab, der andere den Säer.“ (TP 01)
- „[Bei der Öffentlichkeitsarbeit würde ich angeben], dass ich tätig bin, aber jetzt auch nicht komplett alleinverantwortlich, weil wenn ich z. B. die Hofführung mache, dann brauche ich immer noch einen im Hintergrund, wenn die Gruppe größer ist, und dann hole ich mir jemanden dazu, meinen Mann oder meinen Sohn.“ (TP 06)
Auch die Anmerkung einer weiteren Testperson lässt darauf schließen, dass insgesamt drei Spalten sinnvoll erscheinen: „Ich bin tätig“, „Ich bin dafür mitverantwortlich“, „Ich bin dafür alleinverantwortlich“:
- „[Das] ist vielleicht ein bisschen knapp. Mir fehlt so das Eventuell[e] dabei. Das ist natürlich etwas schwierig, gerade auf so einem landwirtschaftlichen Betrieb. Da sind Sie so als rüstige Altenteilerin ja mehr oder weniger doch mal für dieses oder jenes auch mal mitverantwortlich.“ (TP 07)
Frage: Zur besseren Lesbarkeit empfehlen wir, die Instruktion leicht umzuformulieren: „Bitte alle Bereiche anklicken, die auf Sie zutreffen, auch wenn diese als eigenes Gewerbe eingetragen sind.“
Zur besseren Lesbarkeit empfehlen wird, bei der Kategorie „Hofeigene Verarbeitung“ die runden Klammern innerhalb der runden Klammern aufzulösen. Denkbar wäre: „Hofeigene Verarbeitung (z. B. Herstellung von eigenen Produkten wie Käse oder Obstkonserven, Kartoffeln schälen oder Weinherstellung)“
Die genannten Beispiele sollten auf Bekanntheit und Relevanz geprüft werden, mit Augenmerk darauf, ob Befragte auf verschiedenen Sparten der Landwirtschaft ein für sie passendes Beispiel darin wiederfinden.
Wir empfehlen,
- bei den Tätigkeitsbereichen „Hofeigene Verarbeitung“ und „Forstwirt-schaft und Holzverarbeitung“ anzugeben, ob ausschließlich für den Verkauf oder auch für den Eigenbedarf gemeint ist.
- den Tätigkeitsbereich „Landwirtschaftliche Lohnarbeit“ näher zu definieren, um klarer zu machen, was alles dazugezählt werden kann.
Antwortoptionen: Siehe Empfehlungen zu Frage 4.