a) Betriebsrenten (außer Direktversicherungen), wie z.B. Pensionfonds oder Pensionskassen, Pensionsrückstellungen sowie direkte Pensionszusagen des Arbeitsgebers
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Nein
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b) Staatlich bezuschusste Altersvorsorge („Riesterrente”, „Rüruprente”), d.h. staatlich bezuschusste und zertifizierte Sparanlagen, die nur unter gewissen Voraussetzungen vor Eintritt ins Rentenalter ausbezahlt werden
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Nein
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c) Kapitalbildende Lebensversicherungen (inklusive Aussteuer- und Ausbildungsversicherungen, keine Risikolebensversicherungen oder Direktversicherungen durch den Arbeitgeber. Nur Lebensversicherungen, die nicht staatlich bezuschusst werden.)
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Nein
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d) Sonstige private Rentenversicherungen, z.B. Investmentfonds, die speziell auf Alterseinkünfte zugeschnitten sind und private Rentenversicherungsverträge, die nicht staatlich bezuschusst werden
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Nein
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e) Direktversicherungen durch den Arbeitgeber, die nicht staatlich bezuschusst werden. (Kapitalbildenene Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen)
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Nein
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f) Keine der genannten
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Nein
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